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Es ist heute bereits Allgemeingut, daß der Wert eines Unternehmens nicht nur durch Maschinen und bestimmte Rechte (Patente etc.), sondern - und häufig in erster Linie - durch den Firmenwert (good will) begründet wird. Dennoch ist weder in der Literatur, noch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, ob der Firmenwert, das "Unternehmen im engeren Sinne", eigentumsgrundrechtlich geschützt ist. Angesichts zahlreicher Eingriffe des Staates, die im Extremfall zu Gefährdungen eines ganzen Unternehmens führen können, kommt dieser Frage aber eine wachsende praktische Bedeutung zu. Der Verfasser verdeutlicht den Begriff des "Unternehmens im engeren Sinne" anhand Erkenntnissen der Systemtheorie und Regelungen des Handelsbilanz- und Steuerrechts und weist den eigentumsgrundrechtlichen Schutz anhand einer eingehenden Analyse des Eigentumsbegriffs in Art. 14 GG nach. Er begründet überzeugend, daß Unternehmen als Ganzes vor Eingriffen des Staates, primär der planenden Verwaltung, geschützt sind. Das Werk richtet sich daher nicht nur an die Wissenschaft, sondern insbesondere auch an Unternehmen und ihre Verbände, an Rechtsanwälte, Verwaltungen sowie Gerichte.