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In Österreich werden rund drei Viertel der Gesamtfläche, das entspricht etwa 62.900 km˛, von den Alpen eingenommen. Bei mehr als der Hälfte der gesamten Staatsfläche handelt es sich um Intensivzonen des Schutzes vor Naturgefahren. Im Zuge der Erörterung der komplexen und - aufgrund der unterschiedlichen Raumordnungsgesetze der Länder - teilweise recht undurchsichtigen Situation wird ausführlich auf die Gefahrenzonenplanung und deren Bedeutung für die Raumplanung eingegangen. Dem (derzeit äußerst unbefriedigenden) Rechtsschutz gegen Gefahrenzonenpläne, auch mit Blick auf die Revision derselben, ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Eine Auseinandersetzung mit dem Hochwasserschutz auf europäischer Ebene erfolgt in Anbetracht der "Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken", deren Umsetzung in nationales Recht bis zum 26.11.2009 zu erfolgen hatte. Der Frage der Verantwortlichkeit des Staates bzw des Umfanges derselben wird im letzten Kapitel anhand eines am 20.03.2008 ergangenen Erkenntnisses des EGMR nachgegangen.