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Anlässlich des amerikanischen Unabhängigkeitskriegs (1775 1783) wurden auch Truppen der Landgrafschaft Hessen-Kassel nach Nordamerika entsandt. Sie sollten die Armee des Königreichs Großbritannien bei der Zerschlagung des Aufstands unterstützen. Die Grundlage dafür war ein Vertrag zwischen den beiden Völkerrechtssubjekten. Doch als was lassen sich diese Unterstützungsleistungen rechtlich charakterisieren? Um was für eine Art von Vertrag handelte es sich und welche Vorteile erhofften sich die Parteien von seinem Abschluss? Die deutschen Historiker des 19. und frühen 20. Jahrhunderts stellten stets die Subsidien , d. h. die Geldzahlungen, zu denen sich das Königreich Großbritannien verpflichtete, als die wesentliche Gegenleistung dar. Deshalb qualifizierten sie das Übereinkommen auch als einen schlichten Soldatenhandel ab. Alexander Hofsommer erschließt das besagte Abkommen hingegen als einen Tatbestand des Staats- und Völkerrechts seiner Zeit, welches unter anderem die staatsorganisationsrechtliche Zuordnung von Streitkräften und die völkerrechtliche Verantwortlichkeit für deren Verhalten regelte. Darüber hinaus geht er der Frage nach, inwieweit der Vertrag und sein Regelungswerk mit dem zeitgenössischen Staats- und Völkerrecht im Einklang standen.