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Die Arbeit verfolgt zwei Hauptziele. Zum einen wird der konkrete Beitrag des Gerichts erster Instanz zur Entwicklung eines europäischen Verwaltungsrechts auf dem Gebiet der Verteidigungsrechte (Akteneinsichts- und Anhörungsrechte, der Begründungspflicht und des allgemeinen Akteneinsichtsrechts - Transparenzgebot) herausgestellt. Zum anderen werden Entwicklungen und Tendenzen in Bezug auf die Stellung des Einzelnen in der Verwaltungsstruktur der Gemeinschaft aufgezeigt, um Aufschluss über den heutigen Stand der Gewichtung des Individualrechtsschutzes in der europäischen Verwaltungsrechtsprechung zu geben. Dies erfolgt durch eine vergleichende Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz. Die Arbeit stellt den spezifischen Beitrag des Gerichts zur europäischen Verwaltungsrechtsentwicklung heraus und dokumentiert den aktuellen Stand. Die Untersuchung ist insbesondere für im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Nutzen, da sie aktuell über den Rechtsprechungsstand informiert und Erfolgsaussichten von Klagen bewerten hilft.