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Die Darstellung behandelt die Rechtslage der DDR-Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgangspunkt sind die Überleitungstatbestände des Einigungsvertrages. Bereits hier ist fraglich, ob alle DDR-Ausweisungsentscheidungen über Naturschutzgebiete durch den Einigungsvertrag erfaßt werden oder ob Lücken bestehen. Im Anschluß daran wird das in Mecklenburg-Vorpommern fortgeltende DDR-Naturschutzrecht im einzelnen dargestellt, soweit es einen Bezug zu den Naturschutzgebieten aufweist. Es ergeben sich zahlreiche Einzelfragen, die die Fortgeltung und Anwendung einzelner DDR-Rechtsvorschriften betreffen. Auf dieser Grundlage werden die verschiedenen Rechtsformen erörtert, in denen die DDR-Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden. Dabei sind vier verschiedene Zeiträume zu unterscheiden, die jeweils spezifische Probleme aufweisen. Es wird deutlich, daß sich diese im Einzelfall nicht allein anhand der fortgeltenden DDR-Rechtsnormen lösen lassen, sondern daß in wesentlichen Fragen auf die DDR-Verwaltungspraxis zurückgegriffen werden muß.