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Das Werk befasst sich mit den im Jahr 2010 eingeführten Neuregelungen des Gesetzes zur Reorganisation von Kreditinstituten. Die Arbeit hat eine rechtsvergleichende Ausrichtung. Die Regelungen des KredReorgG über das Sanierungs- und Reorganisationsverfahren werden den Vorschriften der Art. 28 ff. BankG über das Schweizer Bankensanierungsverfahren gegenübergestellt. Kernfrage der Monografie ist, ob die Mechanismen des deutschen Rechts so ausgestaltet sind, dass sie funktionieren, namentlich der Entstehung systemischer Krisen im Finanzwesen künftig vorbeugen, können. Unter der Prämisse, dass die wirksamste Unternehmenssanierung still, also außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgt, werden die Regelungen des KredReorgG kritisch untersucht. Die Vorschriften werden darauf hin untersucht, ob sie eine rechtzeitige und schnelle Sanierung ermöglichen, die abläuft, ohne dass die wirtschaftliche Schieflage des Instituts bekannt wird. Ferner wird untersucht, ob es mittels der Vorschriften des KredReorgG möglich ist, finanzielle Verluste der Bank den Anteilsinhabern und Gläubigern zuzuweisen. Dabei verharrt das Werk nicht bei einer kritischen Betrachtung der lex lata, sondern es wird auch eine Regelungsempfehlung für die Rechtslage de lege ferenda ausgesprochen.